«Die Krise» vor 40 Jahren – und ein Postulat im Aargauer Parlament

Von Fabian Saner, Autor

 

«Ich glaube, dass es wohl im Interesse unseres Staates ist, sich zu vergewissern oder dazu beizutragen, dass der Bürger den Notvorrat ernstnimmt. Im Krisenfall ist nämlich ein einigermassen gut genährtes Volk besser zu ernähren als ein hungerndes.» (Postulat im Aargauer Grossen Rat vom 5.12.1978) Der Postulant Ernst Bopp wies darauf hin, dass er mit einer Krise nicht in erster Linie eine kriegerische Auseinandersetzungen auf dem europäischen Kontinent meine – sprich: eine sowjetische Invasion Westeuropas –, sondern dass eine Krise «viel eher aus einer labilen Weltwirtschafts-, Währungs- und Energielage herauswachsen würde.» Und er ergänzte: «Bei der geringsten Krisenahnung kommt es regelmässig zu Hamsterkäufen.»

Dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall nicht optimal «genährt» wären, liess eine Umfrage des eidgenössischen Delegierten für wirtschaftliche Kriegsvorsorge vermuten. Darin hatte sich ergeben, dass es um die Vorratshaltung in Schweizer Haushalten schlecht stehe. Zwar waren in den meisten Haushalten Lebensmittel für 14 Tage vorhanden, aber es handelte dabei um Tiefkühlprodukte, die bei einer Energiekrise nicht hinreichend seien. Nach dem Ölschock von 1973 und der dadurch ausgelösten schweren Wirtschaftskrise sowie den vom Bundesrat verordneten autofreien Sonntagen war ein Versorgungsengpass mit Nahrungsmitteln wieder, nach zwei Jahrzehnten der Hochkonjunktur, zu einem realistischeren Bedrohungsszenarium aufgestiegen. Postulant Bopp meinte: «Es ist nötig, dass darauf hingewiesen wird, dass wir eines Tages gezwungen sein könnten, ohne die üblichen Energieträger auskommen zu müssen.» 

Notvorratshaltung war in der Schweiz des Kalten Kriegs ein breit diskutiertes, von der Regierung offensiv propagiertes, aber auch kontroverses Thema. Guter Rat – Notvorrat, so lautete die Parole der Schweizer Behörden, die durch den flächendeckenden Bau von Zivilschutzanlagen und gebunkerten Keller in Schweizer Einfamilienhäusern im Kontext der nuklearen Bedrohung seit den 1950er Jahren entwickelt worden war. Obwohl der Schweizer Untergrund flächendeckend mit Schutzbunkern ausgerüstet wurde, was gleichbedeutend war mit einem staatlich verordneten Subventionierungsprogramm für die Bauindustrie, harzte es mit der psychischen Aufrüstung für ein Leben im Keller des Eigenheims oder der Zivilschutzanlage des städtischen Quartiers. Viele vorsorgliche Übungen für ein (Über-)Leben im Untergrund mussten abgesagt werden, weil sich keine freiwilligen Probanden fanden, und jene Übungen, die stattfanden, waren auf wenige Tage begrenzt und dienten vor allem der Gewinnung von propagandistisch verwertbarem Bildmaterial oder dem Experimentieren mit den dazu rationierten Nahrungsmitteln. Kritische Beobachter prophezeiten ein «akkumuliertes Chaos», sollten die Atombomben tatsächlich auf die Schweiz fallen – weil viele Bewohner nicht einmal wussten, wo der entsprechende Schutzplatz in ihrer Umgebung zu finden war. (Berger Ziauddin 2017, S. 683f.) Denn es war die nukleare Bedrohung, die den Bunkerbau in der Schweiz massgeblich ausgelöst hatte. 

Das Umfunktionieren der Schutzräume in Partykeller, Anlagen für den Hanfanbau oder Drehort für dystopische Videofilme hatte aber auch in den 1970er Jahren begonnen, als die breitflächig aufgezogenen betonierten Räume zugleich mit den Entspannungstendenzen zwischen den Supermächten ihren infrstrukturellen Sinn mehr und mehr zu verlieren schienen und damit gesetzliche Verpflichtung und alltägliche Nutzung immer weiter auseinanderklafften. Für viele, die in den 1980er und 1990er Jahren aufwuchsen, blieb der Gang in den Keller zum Heraufholen von Nahrungsmitteln aus dem Vorratsspeicher ein Erlebnis zwischen Grusel und Faszination: Die im ländlichen Raum aufgewachsene Historikerin Silvia Berger Ziauddin beschrieb dies in ihrer Studie zu den Schweizer Schutzräumen so: «Ich erlebte unseren privaten Schutzraum als Kind fast jeden Tag, immer dann, wenn meine Mutter ein Stück Schinken oder einen Sack Kartoffeln benötigte. Ich musste in den Keller gehen und, mit angehaltenem Atem, das Essen aus der verdunkelten Zelle holen, die mit unseren Vorräten angefüllt war.» (Berger Ziauddin 2017, S. 675, Übersetzung: F.S.) Ein rätselhaft abgeschiedener Kellerraum und darin vorrätiges Essen nahmen im psychischen Erleben einer Generation von Kindern, die in Schweizer Einfamilienhäusern aufwuchsen, dadurch einen Platz im Alltagserleben ein. «Zivilverteidigung» als staatlich vorgesehene Massnahme vermeintlich rationaler Krisenprävention hatte hingegen im Schweizer Familienalltag, den Schutzräumen zum Trotz, keinen erlebbaren Sinn mehr.

Guter Rat – Notvorrat: Der Titel der entsprechenden Bundesbroschüre überlebte das Ende des Kalten Kriegs und blieb für die Behördenkommunikation auch im 21. Jahrhundert noch aktuell. Angesichts der derzeitigen Coronakrise dürften die Einschätzungen des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung wohl wieder eine Revision erfahren: «Es geht heute nicht mehr um das Überstehen einer längeren Krise, sondern um die Überbrückung eines vorübergehenden Versorgungsengpasses.» Neben den Ausfall vernetzter Stromversorgungssysteme, wie sie offenbar als erste und wichtigste Möglichkeit eines Krisenfalls eingeschätzt wurde und noch 2014 eine «landesweite Sicherheitsverbundsübung» geprägt hatten (SRF, 3.2.2015), tritt die weltweite Pandemie, deren Bekämpfung zugleich ebenso vom individuellen Verhalten wie schwierig zu treffenden und umzusetzenden kollektiven Massnahmen abhängen. Lebensmittelvorrat im Schutzbunker wird abgelöst durch Händewaschen und Selbstquarantäne im Homeoffice. Eine etwas andere Färbung erhält hingegen das gutgemeinte Argument, wonach «ein individueller Vorrat zuhause (…) nicht nur in ungemütlichen Situationen hilfreich, sondern auch im ganz normalen Alltag praktisch ist: wenn man krank im Bett liegt oder aus anderen Gründen nicht zum Einkaufen aus dem Haus kann.» https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/dokumentation/publikation.html, Publikation letztmals aktualisiert: 28.2.2017) Der Hamsterkauf als psychische Triebabfuhr ist hingegen geblieben. 

Die Aargauer Regierung schrieb das Postulat übrigens 1980 ab und erwähnte im Rechenschaftsbericht, was unternommen wurde: Die Abteilung «Zivile Verteidigung» des Gesundheitsdepartements habe die Broschüre verteilt und die Gemeinderäte aufgefordert, die Aktion zu unterstützen. Damit sei das Ziel, «eine Intensivierung der Propagandabemühungen, um die Bevölkerung für eine Vorratshaltung in geeigneter Form zu sensibilisieren», erreicht. Der Vorratszettel für den «phantasielosen» Bürger, wie es der Postulat 1978 formulierte, erhält in diesen Tagen neue Aktualität: «9 Liter Wasser, Lebensmittel für rund eine Woche, zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserven, batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien, Kerzen, Streichhölzer/Feuerzeug, Gaskocher. Und ausserdem regelmässig benötigte Hygieneartikel und Arzneimittel, etwas Bargeld und Futter für die Haustiere.»